Was ist im Umgang mit Arbeitnehmererfindungen zu beachten? Wie ermittelt man eine Erfindervergütung?
Datum Beginn: | , |
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Vorauss. Ende: | , |
Ort: | TU Ilmenau, PATON, Leibnizbau / Raum 4260, Langewiesener Str. 37, 98693 Ilmenau |
Referenten: | Rechtsanwalt Niklas Kinting, CBH Rechtsanwälte Köln |
Kosten pro Teilnehmer: | 300,00 € |
Ziel
Sie erhalten einen Gesamtüberblick über das Recht der Arbeitnehmererfindungen und die Vergütung von Diensterfindungen.
Zielgruppe
Personen aus Wissenschaft und Technik, Patentingenieure/Patentmanager, IP-Professionals, Patentanwälte
Voraussetzung
Grundkenntnisse im Patentwesen sind wünschenswert.
Inhalt
- Schöpferische Leistungen im Arbeitsverhältnis
- Arten und Zuordnung schöpferischer Leistungen
- Verbesserungsvorschläge
- Technische Erfindungen
- Konzept des Arbeitnehmererfindungsrechts
- Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich
- Struktur des Gesetzes und der Vergütungsrichtlinien
- Meldung und Inanspruchnahme von Diensterfindungen
- Formelle und inhaltliche Anforderungen an die Erfindungsmeldung
- Inanspruchnahme
- Freigabe
- Schutzrechtsanmeldung durch den Arbeitgeber
- Schutzrechtsanmeldung im Inland
- Schutzrechtsanmeldung im Ausland
- Freigabe zur Anmeldung im Ausland
- Anbietungspflicht vor Schutzrechtsaufgabe
- Freie Erfindungen
- Mitteilungspflicht
- Anbietungspflicht
- Vergütung von Diensterfindungen
- Allgemeiner Vergütungsgrundsatz
- Amtliche Vergütungsrichtlinien
- Lizenzanalogie
- Erfassbarer betrieblicher Nutzen
- Auskunft und Rechnungslegung
- Fälligkeit
- Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Gesetzlicher Gestaltungsrahmen
- Incentive- und Pauschalvergütung
- Besonderheiten bei Hochschulerfindungen
Kontakt für Rückfragen
Technische Universität Ilmenau
PATON | Landespatentzentrum Thüringen
Heike Schwanbeck 03677 69 4591
Bettina Schmidt 03677 69 4595
paton.akademie@tu-ilmenau.de
https://www.paton.tu-ilmenau.de/dienstleistungen/patonakademie.html